Wenn von einem Energiemix gesprochen wird, denkt man an eine ausgewogene Kombination verschiedener Technologien. Doch die Realität der EU-Regulierung sieht anders aus.

Nicht jeder Mix ist ein echter Mix. Und nicht jeder „grüne“ Wasserstoff ist regulatorisch gleichwertig.

Die regulatorischen Kategorien

Die EU unterscheidet:

  • RFNBO,

  • RED II / RED III Wasserstoff,

  • weitere CO₂-arme Technologien.

Diese Einteilung entscheidet über:

  • Förderfähigkeit,

  • Quotenerfüllung,

  • wirtschaftliche Realisierbarkeit.

RFNBO – der bevorzugte Weg

Strenge Anforderungen:

  • Additionalität,

  • zeitliche Korrelation,

  • geografische Korrelation,

  • 70 % Emissionseinsparung.

In Mitteleuropa ist dies technisch und wirtschaftlich äußerst anspruchsvoll.

RED II / III – breiter gefasst

RED-Wasserstoff kann:

  • Biomasse und Biogas nutzen,

  • stabil 24/7 produzieren,

  • vergleichbare Emissionswerte erreichen,

  • kosteneffizient sein,

  • zirkuläre Modelle unterstützen.

Technologisch sinnvoll. Wirtschaftlich tragfähig.

Dennoch regulatorisch oft benachteiligt.

Der Kern des Problems

Nicht alles, was technisch grün ist, gilt regulatorisch als „anerkannt grün“.

Das verzerrt Investitionsentscheidungen.

Fazit

Eine echte Dekarbonisierung erfordert technologische Neutralität.

Nicht die Technologie sollte vorgeschrieben werden — sondern das Emissionsziel.

Kristýna Váchalová

Hydrogen Business Development
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